Zugehörigkeit ermöglichen

Bei der UN-Behindertenrechtskonvention, die geltendes Recht in Deutschland ist, geht es um Menschenrechte. Inklusion, Partizipation und Selbstbestimmung sind ebenso wie Arbeit und Bildung Rechte für alle Menschen, gleich welchen Alters oder Geschlechts und ganz gleich, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Ziel sind inklusive Lebensverhältnisse von Beginn an, also auch in der Kita. Schon Kindern soll Zugehörigkeit ermöglicht werden, sie sollen sich als wichtiger und selbstverständlicher Teil der Gesellschaft erleben. Um gleichberechtigte Teilhabe schon in den Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten, hat der LVR seine Fördersystematik für Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen zum August 2014 umgestellt.

Mit der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in den Kitas im Rheinland wurden seit Beginn der 80er Jahre viele positive Erfahrungen gemacht und wichtige Schritte für eine vielfältige und individuelle Bildungsarbeit für Kinder mit und ohne Behinderung vollzogen. (Auszug aus der Broschüre des LVR „Auf dem Weg zu inklusiver Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita)
Inklusion beschreibt eine Erziehung, die allen Beteiligten im Familienzentrum möglichst große Teilhabe am Spielen, Lernen und der Zusammenarbeit mit anderen ermöglichen will. Während „Integration“ Kindern mit Behinderungen und „speziellen Bedürfnissen“ innerhalb einer Regeleinrichtung so gut es geht gerecht werden will, geht Inklusion einen Schritt weiter. Bei Inklusion geht es ums Ganze. Nicht um eine Aufgabe, ein Thema, eine Methode, die neben den vielen anderen steht. Inklusion ist das Dach, unter dem sich die verschiedenen Ansätze vereinen. Inklusion ist auch das Fundament von Werten und Haltungen.

Was meint Inklusion?

  •  Die Partizipation der Kinder an Aktivitäten in unserer Einrichtung erhöhen.
  • Alle Kinder, Eltern und Mitarbeiter/innen in gleicher Weise wertschätzen.
  • Die Unterschiede zwischen den Kindern als Chancen für gemeinsames Spielen und Lernen sehen.
  • Das Recht der Kinder auf eine qualitativ gute Erziehung, Bildung und Betreuung anerkennen.
  • Verbesserungen für Mitarbeiter/innen ebenso wie für Kinder herbeiführen.
  • Die Barrieren für Spiel, Lernen und Partizipation für alle Kinder abbauen, nicht nur für jene mit Beeinträchtigungen.
  • Sowohl die Entwicklung der Gemeinschaft und Werte, als auch der Leistungen betonen.
  • Die nachhaltigen Beziehungen zwischen unserer Einrichtung und dem sozialen Umfeld fördern.
  • Begreifen, dass Inklusion in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen der frühen Kindheit ein Aspekt von Inklusion in der gesamten Gesellschaft ist.

„Bei Inklusion geht es darum, alle Barrieren für Spiel, Lernen und Partizipation für alle Kinder auf ein Minimum zu reduzieren. Jedes Kind soll um seiner selbst Willen wahrgenommen, akzeptiert und wertgeschätzt werden. Es soll mitsprechen können, bei dem, was es tut. Inklusion nimmt dabei sowohl die Unterschiede, als auch die Gemeinsamkeiten aller Kinder in den Blick.“ (Tony Booth Center for Studies in Inclusive Education CSIE)

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